Nach § 3 Nr. 34 EStG bietet ein Freibetrag für Arbeitgeber die Möglichkeit, Arbeitnehmern bis zu € 500,00 pro Jahr für Leistungen zur Gesundheitsförderung aufzuwenden. Steuer- und sozialversicherungsbefreit sind nicht nur unmittelbare Leistungen des Arbeitgebers, sondern auch Zuschüsse des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer für extern durchgeführte Maßnahmen.