Ein wichtiges Ziel der Angebote im Rahmen einer
Primärprävention nach § 20 SGB V ist es, den Teilnehmern ein
methodisch bzw. didaktisch gutes Angebot unter fachlich qualifizierter Leitung zu bieten, das eine Hilfe zur Selbsthilfe darstellen kann (siehe unter:
» BKK-easy-Datenbank oder auch hier:
» Präventionsleitfaden in der Fassung vom 27. August 2010). Damit soll eine optimale Förderung durch den Kurs bzw. die Beratung sichergestellt werden. Aufgrund der einschlägigen
» Qualifikationen des Kursleiters sowie des
» renommierten Kursprogrammes sind diese Kriterien in unserem Hause vollständig erfüllt. Übrigens, während bei einer Therapie (§ 43) eine ärtzliche Verordnung notwendig ist, erfordert die Primärprävention nach § 20 SGB V lediglich die nachträgliche Vorlage der Teilnahmebescheinigung für eine anteilige Kostenerstattung der Krankenversicherung - dennoch ist es u.U. ratsam, vorher schon Kontakt zu der Krankenversicherung aufzunehmen und zuerst einen
» Antrag auf Kostenerstattung einreichen.
Der Zuschuss beträgt i.d.R. 80% der Kursgebühren, maximal jedoch ca. €80,00. Eine regelmäßige Teilnahme wird dabei vorausgesetzt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten i.d.R. einen Zuschuss von 100%, maximal €80,00. Pro Kalenderjahr werden z.Z. maximal zwei Kurse aus verschiedenen Präventionsthemen bezuschusst.
Es gilt immer die Auskunft Ihrer Krankenversicherung.