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 Praxis für Ernährungsberatung und -therapie  Dipl. oec. troph. Krisztian Mark Koczor - Düsseldorf
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 Ernährungs-THERAPIE (i.S.v. "Behandlung")
» Zuschüsse nach:
§ 43 SGB V
Voraussetzung für eine Teilnahme an einer sog. therapeutischen Patientenschulung nach § 43 SGB V (Therapie) ist die ärztliche Verordnung (» Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung) und die Kostenzusage der Krankenkasse - dazu muss der Patient zuerst einen » Antrag auf Kostenerstattung einreichen. Kostenzuschüsse an den Versicherten in der Ernährungstherapie sind bei den Krankenversicherungen zwar keine Regelleistungen, sind aber in der alltäglichen Praxis sehr häufig. Ein Zuschuss ist recht unterschiedlich, er bewegt sich zwischen 60-80% der Gesamtkosten (variiert nach KV - bei Härtefällen gem. § 61 und § 62 SGB V und bei Versicherten unter 18 Jahren oft 100% der Kosten). Der Höchstzuschuss für die Ernährungsberatung einer Patientenschulung beträgt für die Erstberatung etwa €30,- bis €40,- und für die Folgeberatung(en) etwa €20,- bis €30,-. Es können i.d.R. bis zu 5 Beratungen (in Ausnahmefällen 10 Beratungen) bezuschusst werden. Es gibt Krankenversicherungen, die sogar bis zu 100% der Kosten erstatten. Voraussetzung für die Bezuschussung der Kosten ist eine regelmäßige Teilnahme (mind. 80%).Pro Kalenderjahr wird z.Z. maximal eine therapeutische Ernährungsberatung bezuschusst. Es gilt immer die Auskunft Ihrer Krankenversicherung.
 Ernährungs-BERATUNG (i.S.v. "Vorbeugung" bzw. "Prävention")
» Zuschüsse nach:
§ 20 SGB V
Ein wichtiges Ziel der Angebote im Rahmen einer Primärprävention nach § 20 SGB V ist es, den Teilnehmern ein methodisch bzw. didaktisch gutes Angebot unter fachlich qualifizierter Leitung zu bieten, das eine Hilfe zur Selbsthilfe darstellen kann (siehe unter: » BKK-easy-Datenbank oder auch hier: » Präventionsleitfaden in der Fassung vom 27. August 2010). Damit soll eine optimale Förderung durch den Kurs bzw. die Beratung sichergestellt werden. Aufgrund der einschlägigen » Qualifikationen des Kursleiters sowie des » renommierten Kursprogrammes sind diese Kriterien in unserem Hause vollständig erfüllt. Übrigens, während bei einer Therapie (§ 43) eine ärtzliche Verordnung notwendig ist, erfordert die Primärprävention nach § 20 SGB V lediglich die nachträgliche Vorlage der Teilnahmebescheinigung für eine anteilige Kostenerstattung der Krankenversicherung - dennoch ist es u.U. ratsam, vorher schon Kontakt zu der Krankenversicherung aufzunehmen und zuerst einen » Antrag auf Kostenerstattung einreichen. Der Zuschuss beträgt i.d.R. 80% der Kursgebühren, maximal jedoch ca. €80,00. Eine regelmäßige Teilnahme wird dabei vorausgesetzt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten i.d.R. einen Zuschuss von 100%, maximal €80,00. Pro Kalenderjahr werden z.Z. maximal zwei Kurse aus verschiedenen Präventionsthemen bezuschusst. Es gilt immer die Auskunft Ihrer Krankenversicherung.
 KV-Kooperationen?
Die Ernährungsberatungspraxis NUTRICEPTION in Düsseldorf arbeitet mit sehr vielen Krankenversicherungen zusammen. Die Auflistung von etwa 270 bundesweit operierenden Krankenkassen würde hier erheblich den Rahmen der Website sprengen. Daher beschränken wir uns hier weiter unten auf einige ausgewählte Kooperationspartner mit einer definitiven Kooperationszusage an uns (bitte klicken Sie auf die Symbole, um die jeweiligen Anbieterinformationen zu erhalten):
               

 

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